• Mai 2024
  • FVM News

Erbschaftsregelung ist ein Muss für Unternehmer

Seine Vermögensnachfolge zu regeln, ist für die meisten sinnvoll. Wenn Betriebsvermögen im Spiel sind, wird es unerlässlich, sich mit dem eigenen Ende zu beschäftigen - besser heute als morgen. 

Kolumne von FVM-Geschäftsführer Claus Walter

„Wenn ich nicht mehr kann, machen das meine Frau und die Kinder schon irgendwie." Mit diesem Credo verschiebt manch ein Unternehmer die Regelungen für die Zeit nach ihm auf irgendwann. Das ist verständlich - denn wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod? -, aber sicher nicht empfehlenswert. Ohne Vorsorge kann die sprichwörtliche Sintflut von Handlungsunfähigkeit, Inkompetenz und Streit über ein lebenslang aufgebautes Werk hereinbrechen. Vielen ist nicht bewusst, was die gesetzliche Erbfolge für ein Unternehmen bedeuten kann. Ohne andere Regelung wird ein vererbtes Vermögen in den meisten Fällen aufgeteilt. Gibt es zum Beispiel eine Ehefrau, ein Stiefkind und zwei eigene Kinder eines Erblassers, bekommen alle bis auf das Stiefkind ein Stück vom Vermögenskuchen. Ohne Ehevertrag oder andere Regelungen gehen auch die Beteiligungen an einem Unternehmen in diesem Fall zu 50 Prozent an die Ehefrau und zu je 25 Prozent an die eigenen Kinder. Es entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft, die sich grundsätzlich einig werden muss, wie es mit dem Erbe weitergeht. Das kann unproblematisch sein, wenn alle in der Familie das Unternehmen im Sinne des Verstorbenen weiterführen wollen. Aber was passiert, wenn einer aussteigt oder wenn bei strategischen Entscheidungen eine Pattsituation entsteht? Bricht Streit aus, resultiert das nicht selten im Verkauf des Lebenswerks des Erblassers oder im schlimmsten Fall auch - durch die Handlungsunfähigkeit - in der Insolvenz. Der beste Schutz dagegen: Vorausdenken.

Übergangszeit, Steuerfragen, Liquiditätsvorsorge regeln

Das beginnt ganz praktisch: Stellen Sie sich vor, Sie würden morgen sterben. Wäre Ihr Unternehmen die nächsten Wochen handlungsfähig? Wüsste jemand die Zugangsdaten zu Ihrem E-Mail-Account? Könnten Löhne und Rechnungen bezahlt werden? Wer würde an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen können und dürfen? Haben Sie entsprechende Vollmachten erteilt und einen Notfallordner mit den wichtigsten Informationen an einer sicheren, aber gut auffindbaren Stelle deponiert? Gibt es klare Regelungen, wie es langfristig weitergeht? Als Unternehmer ist es unabdingbar, in dieser Form über das eigene Ende nachzudenken und das beginnt am besten Jahre, besser Jahrzehnte, davor. Sehr hilfreich ist hier ein notarielles Testament, dass es den Hinterbliebenen ermöglicht, ohne das Warten auf einen Erbschein zu handeln und für langfristige Klarheit sorgt. Auf eine umfassende Beratung von Fachleuten sollten Unternehmerinnen und Unternehmer nicht verzichten. Vom selbst verfassten handschriftlichen Testament ist abzuraten. Denn es spielen viele Faktoren, etwa Nachfolgeregelungen im Gesellschaftervertrag, der Güterstand mit dem Ehepartner oder steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ganz entscheidende Rollen. Ohne Vorausdenken kann zum Beispiel das Thema Erbschaftssteuer schnell zur großen Belastung für die Erben werden. Wer dagegen rechtzeitig handelt, kann alle zehn Jahre Freibeträge für Schenkungen nutzen. Die liegen pro Kind derzeit noch bei 400.000 Euro. Es gibt auch andere Optimierungsmodelle. Was sich eignet, muss individuell geprüft werden. Im Privatbereich beliebte Standardlösungen wie das Berliner Testament, bei dem der Ehepartner vor den Kindern allein erbt, können aufgrund der dann zweimal fälligen Erbschaftssteuer für die Erben und das Unternehmen zum Fiasko werden. Soll ein Lebenswerk erhalten bleiben, ist es zudem ratsam, zu Lebzeiten einen Nachfolger aufzubauen. Im Idealfall kommt der eigene Nachwuchs in Betracht, der dann genug Zeit hat, die nötigen Kompetenzen aufzubauen. Aber auch hier ist Vorbereitung wichtig.

Vorausschauend verteilen

Wenn erfolgreiche Betriebe und damit auch oft größere Vermögen an die Nachfolger übergehen, ist es wichtig, das Gesamtvermögen inklusive der eigenen Ruhestandsplanung im Blick zu behalten. Besonders wenn es mehr als ein Kind oder Patchwork-Konstellationen gibt, sollten Unternehmer darauf achten, dass für finanzielle Fairness gesorgt ist und das am besten frühzeitig und offen kommunizieren. Um Streit im Zuge der Erbschaft zu vermeiden, sollte zumindest in Höhe der Pflichtteilsansprüche für einen Ausgleich gesorgt werden. Sonst wären Sie nicht die erste Familie, die sich vor Gericht trifft. Wer sein Lebenswerk in gute Hände geben und gleichzeitig Erbkonflikte vermeiden will, sollte Vermögensplanung und Nachfolgeregelungen gerade als Unternehmerin oder Unternehmer besser nicht auf die lange Bank schieben.